Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1

(1)    Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Besucher der Tanzschule Dietz, Fackenburger Allee 78a, 23554 Lübeck.
(2)    Sie erlangen weiter Geltung für die Zweigstellen in Reinfeld und Grevesmühlen.

§2

(1)    Die Unterrichtstage und -zeiten ergeben sich aus dem jeweils gültigen Stundenplan, bei Sonderkursen oder Sonderveranstaltungen aus dem jeweiligen Anmeldeformular.
(2)    Wir behalten uns vor, die Unterrichtstage und -zeiten im Ausnahmefall zu ändern, soweit der Geschäftsbetrieb dies erfordert. Gegebenenfalls wird dem Teilnehmer ein kostenloser Wechsel in einen vergleichbaren Kursus ermöglicht.

§3

 

(1)    Das Honorar für den jeweiligen Kursus je Teilnehmer ergibt sich aus dem Kursusplan bzw. aus dem Anmeldeformular. Bei Abweichungen gilt das jeweilige Anmeldeformular.
(2)    Das Honorar ist auch bei vollständigen oder teilweisen Fernbleiben vom Unterricht zu entrichten.
(3)    Das Kursushonorar ist spätestens am 1. Kursustag fällig. Die Zahlung per Überweisung oder per Lastschrifteinzug erfolgen.
(4)    Bei Minderjährigen haftet der die Anmeldung unterzeichnende Erziehungsberechtigte für das Kursus- bzw. Tanzkreishonorar.
(5)    Kommt der Teilnehmer in Zahlungsverzug, so ist dieser verpflichtet, den entstandenen Verzugsschaden, insbesondere Verzugszinsen oder eventuelle Rücklastschriftgebühren, zu begleichen

 

§4

 

(1)    Abmeldungen sind nur bis zu einer Woche vor Kursusbeginn möglich.
(2)    Erfolgt die Abmeldung zu einem späteren Zeitpunkt, wird das Kursushonorar mit Beginn des Kurses zu 100% fällig.

§5

(1)    Sämtliche Tanzclubverträge laufen mindesten 3 Monate und sind mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres kündbar. Eine Kündigung muss schriftlich an die Adresse der Tanzschule erfolgen und wird schriftlich bestätigt.
(2)    Der jeweilige Monatsbeitrag ergibt sich aus dem Kursusplan und dem jeweiligen Anmeldeformular. Er ist zum 01. des Kalendermonats fällig.
(3)    Der Tanzclub läuft das gesamte Jahr. Während der schleswig-holsteinischen Schulferien wird das Tanzclubtraining ausgesetzt, die Beitragspflicht bleibt in dieser Zeit bestehen.
(4)    Weitere Bedingungen für Tanzclubverträge ergeben sich aus dem jeweiligen Anmeldeformular.

§6

Die Weitergabe von Dance 4 Fans und Starmoves Choreographien (auch auszugsweise) an Dritte ist aus Lizenzgründen ausdrücklich untersagt. Eine Zuwiderhandlung kann mit einer Strafe von bis zu 5000,- € geahndet werden. Ebenso ist die öffentliche Aufführung von Dance 4 Fans und Starmoves Choreographien ohne Wissen der Tanzschule Dietz nicht gestattet und kann ebenfalls mit Geldbußen belegt werden.

 

§7

Der Verzehr von mitgebrachten Getränken ist nicht gestattet.

§8

Die Tanzschule haftet nur für Schäden aufgrund grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.

§9

Vertraglicher Erfüllungsort ist Lübeck.